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   RG, 18.12.1936 - V 190/36   

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https://dejure.org/1936,323
RG, 18.12.1936 - V 190/36 (https://dejure.org/1936,323)
RG, Entscheidung vom 18.12.1936 - V 190/36 (https://dejure.org/1936,323)
RG, Entscheidung vom 18. Dezember 1936 - V 190/36 (https://dejure.org/1936,323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Erwirbt der Gläubiger die für sein künftiges Darlehen eingetragene Buchhypothek mit der Hingabe des Darlehns auch dann unmittelbar, wenn in der Zeit zwischen der Bestellung der Hypothek und der Hingabe des Darlehns ein Wechsel im Eigentum des belasteten Grundstücks ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 153, 167
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 15.04.1959 - V ZR 1/58

    Rechtsmittel

    Durch die Eintragung der Hypothek für die Provinzial-Lebensversicherungsanstalt war, da das von dieser dem früheren Grundstückseigentümer Sch. zugesagte Darlehen nicht ausgezahlt wurde, vielmehr erst nach Vollendung der geplanten Bebauung ausgezahlt werden sollte, zunächst gemäß § 1163 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 1177 Abs. 1 BGB für Sch. eine Eigentümergrundschuld unter der auflösenden Bedingung, daß die Hingabe des Darlehens erfolge, und damit eine sogenannte vorläufige Eigentümergrundschuld entstanden (RGZ 153, 167, 169).

    Es bestand deshalb zunächst ein Schwebezustand, der dadurch beendet werden konnte, daß die vorläufige Eigentümergrundschuld entweder durch die Auszahlung des von der Provinzial-Lebensversicherungsanstalt zugesagten Darlehens an Sch. automatisch zur Fremdhypothek für die Provinzial-Lebensversicherungsanstalt wurde (Erman, BGB 2. Aufl. § 1163 Anm. 6) oder sich, wenn die auflösende Bedingung ausfiel, wenn also die Nichtauszahlung des Darlehens endgültig feststand, in eine endgültige Eigentümergrundschuld verwandelte (RGZ 153, 167, 170).

    Die Eigentümergrundschuld hat insbesondere ihre vorläufige Art nicht dadurch verloren, daß sie durch die Abtretung zu einer Fremdgrundschuld wurde (RGZ 153, 167, 170).

  • BGH, 21.11.1969 - V ZR 149/66

    Dingliche Sicherung eines Zwischenkredits

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